Barrierefreiheit im Web wird immer wichtiger.
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Internetdienste, wie Webseiten, so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können.
Inhalte, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, sowie Inhalte die per Grundgesetz allen Menschen zugänglich sein müssen, müssen nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) über barrierefreie Internetseiten erreichbar sein.
Das bedeuetet, dass speziell Menschen mit Sehbehinderungen (über eine variable Schriftgröße) und auch blinde Menschen (über die Möglichkeit, sich die Internetseite von einem Screenreader vorlesen zu lassen), Zugriff auf sämtliche Inhalte der Website haben. Auch Menschen mit veralteten Technologien (z.B. alter Browser, langsamer Rechner, langsame Internetanbindung) müssen vollen Zugriff auf die Informationen auf den Seiten haben.
Technisch bedeutet dies zunächst, dass die Internetseite hohe technische Qualitätsrichtlinien erfüllen muss. Darüber hinaus muss die Seite u. A. Funktionalitäten zur Schriftvergrößerung und zur medienunabhängigen Anzeige beinhalten.
Quelle: http://www.form4.de/agentur/typo3/barrierefrei-nach-bitv/
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