Am 26.06.2011 wurde die Gründung des Vereins "queerhandicap" in Köln vollzogen. Nachfolgende Texte informieren darüber, wie es dazu kam ...
Hallo,
wir beabsichtigen die Gründung eines
überregionalen Vereins von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgendern (=LSBT) mit
Behinderung mit Namen
queerhandicap
.
Daher laden wir herzlich ein zur
Gründungsversammlung
am Samstag, 26.06.2010, um 14.30 Uhr
in der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln*,
Marsilstein 4-6, 50676 Köln
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
Hier abzurufen: Die neueste Fassung des Satzungsentwurfs.
Liebe Grüße,
Orgateam "Vereinsgründung"
*) die Räume sind barrierefrei, Zugang über Aufzug, rollstuhlgerechtes WC vorhanden. ÖPNV-Anschluss: Stadtbahn-Linien 9,12, 15, Zülpicher Platz (ebenerdiger Zugang) Parken: Einzelne Behindertenparkplätze in der näheren Umgebung.
Der Entwurf einer Satzung wurde gemeinsam abgestimmt.
Änderungswünsche von Amtsgericht und Finanzamt nach
Vorprüfung sind eingearbeitet.
Die neueste Version des Satzungsentwurfs stammt vom 10.06.2010.
Nachtrag 21.12.2010:
Die hier genannte Satzungsversion wurde so auch am 26.06.2010
beschlossen und ist seit dem in Kraft. Etwaige Änderungswünsche
hinsichtlich Eintragung und Gemeinnützigkeit von Seiten der
Behörden gab es keine.
Folge dem nachstehenden Link zur pdf-Datei:
Bisher war queerhandicap ein loser überregionaler Zusammenschluss von LSBT mit Behinderung. Kann aus diesem Zusammenschluss ein Verein erwachsen? Welchen Sinn könnte eine Vereinsgründung haben? Solchen Fragen haben sich Teilnehmende beim queerhandicap-Treffen im September 2009 gestellt. Eine Vereinsgründung wurde grundsätzlich begrüßt. Ein Orgateam "Vereinsgründung" hat daraufhin über persönliche Begegnungen, Mailverteiler und Webforum einen vertiefenden Austausch vorangebracht.
Schließlich wurde ein Entwurf für eine Satzung erarbeitet, mit sachkundigen Mitgliedern befreundeter Vereine abgestimmt und Amtsgericht und Finanzamt zur Vorprüfung vorgelegt.
Das Feedback auf einen Fragebogen vom Januar 2010 gibt zahlreiche Anregungen, in welche Richtungen queerhandicap künftig arbeiten könnte. Manche LSBT mit Behinderung erhoffen sich über den Verein ein höheres Maß an persönlicher Verbindlichkeit und Heimatgefühl. Andere sehen in einem gemeinnützigen eingetragenen Verein weitgehende rechtliche Freiheiten und wachsende finanzielle Spielräume für queerhandicap. Doch auch skeptische Positionen finden sich in der Zusammenschau des gesamten Feedbacks.
Der Vorstand des Vereins wird zunächst den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts anmelden. Damit kann der Verein eigene Rechtsgeschäfte vornehmen und er haftet ausschließlich mit dem eigenen Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder wird damit ausgeschlossen.
Weiterhin wird die Satzung beim zuständigen Finanzamt eingereicht, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erreichen. Dies hat steuerliche Vorteilen für den Verein und ist häufig die Voraussetzung, um an bestimmte Fördergelder zu kommen. Außerdem kann der Verein dann auch Spendenbescheinigungen ausstellen. Damit können Vereinsmitglieder dann ihre Beiträge bei Ihrer Steuererklärung absetzen.
An organisatorischen Aufgaben stehen zunächst der Aufbau der Vereinsbuchhaltung mit Einrichtung eines Bankkontos an.
Einen Teil der im Feedback (s. oben) genannten Aufgaben versieht queerhandicap schon jetzt. Der Verein schafft aber eine höhere Verbindlichkeit des gemeinsamen Tuns. Die Arbeit an Projekten wird vereinfacht. Rechtlich eigenständige Projekte werden überhaupt erst möglich. Auf lange Sicht ist von der Entwicklung finanzieller Spielräume auszugehen, die uns unabhängiger machen von projektbezogener Förderung durch Dritte.
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